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   ArbG Solingen, 03.12.2015 - 3 Ca 1425/15   

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https://dejure.org/2015,40642
ArbG Solingen, 03.12.2015 - 3 Ca 1425/15 (https://dejure.org/2015,40642)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 03.12.2015 - 3 Ca 1425/15 (https://dejure.org/2015,40642)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 03. Dezember 2015 - 3 Ca 1425/15 (https://dejure.org/2015,40642)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein sofortiger Anspruch auf Beschäftigung in reduziertem Umfang trotz Obsiegen bei Teilzeitbegehren

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • ArbG Stuttgart, 31.07.2003 - 28 Ca 1041/03

    Teilzeitanspruch - entgegenstehender betrieblicher Grund

    Auszug aus ArbG Solingen, 03.12.2015 - 3 Ca 1425/15
    84) zum Weiterbeschäftigungsanspruch bei Obsiegen des Arbeitnehmers im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses findet keine entsprechende Anwendung (entgegen ArbG Stuttgart, 31.07.2003 - 28 Ca 1041/03).

    Entgegen der Auffassung des Klägers und des Arbeitsgerichts Stuttgart (Arbeitsgericht Stuttgart, 31.07.2003 - 28 Ca 1041/03) besteht auch kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung in verringertem Umfang entsprechend der Rechtsprechung des BAG zum Weiterbeschäftigungsanspruch nach einem obsiegenden Urteil in erster Instanz im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses (BAG, 27.02.1985 GS 1/84).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Solingen, 03.12.2015 - 3 Ca 1425/15
    Entgegen der Auffassung des Klägers und des Arbeitsgerichts Stuttgart (Arbeitsgericht Stuttgart, 31.07.2003 - 28 Ca 1041/03) besteht auch kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung in verringertem Umfang entsprechend der Rechtsprechung des BAG zum Weiterbeschäftigungsanspruch nach einem obsiegenden Urteil in erster Instanz im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses (BAG, 27.02.1985 GS 1/84).
  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09

    Elternteilzeit - Leitungsposition - entgegenstehende dringende betriebliche

    Auszug aus ArbG Solingen, 03.12.2015 - 3 Ca 1425/15
    Die entgegenstehenden betrieblichen Interessen müssen zwingende Hindernisse für die beantragte Verkürzung der Arbeitszeit sein (vgl. BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09).
  • BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 535/11

    Elternteilzeit - Bestimmtheit des Verringerungsangebots

    Auszug aus ArbG Solingen, 03.12.2015 - 3 Ca 1425/15
    Daher ist auch eine Leistungsklage erforderlich (Vgl. etwa BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 535/11).
  • ArbG Solingen, 05.01.2016 - 3 Ga 20/15

    Teilzeitbeschäftigung, Elternzeit, Verfügungsanspruch, Verfügungsgrund

    Im Hauptsacheverfahren beim ArbG Solingen (3 Ca 1425/15) hat das Gericht mit Urteil vom 03.12.2015 die Verfügungsbeklagte verurteilt, dem Teilzeitbeschäftigungsantrag zuzustimmen; der Beschäftigungsantrag im Umfang von 30 Stunden ist hingegen abgewiesen worden.
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