Rechtsprechung
ArbG Solingen, 03.12.2015 - 3 Ca 1425/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit, Beschäftigungsanspruch
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arbeitnehmeranspruch auf Zustimmung zu einer Teilzeitbeschäftigung im Umfang von 30 Wochenstunden während seiner Elternzeit
- rewis.io
- arbeitsrechtsiegen.de
Teilzeit in Elternzeit: Rechtsanspruch und Ablehnungsgründe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein sofortiger Anspruch auf Beschäftigung in reduziertem Umfang trotz Obsiegen bei Teilzeitbegehren
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- ArbG Stuttgart, 31.07.2003 - 28 Ca 1041/03
Teilzeitanspruch - entgegenstehender betrieblicher Grund
Auszug aus ArbG Solingen, 03.12.2015 - 3 Ca 1425/15
84) zum Weiterbeschäftigungsanspruch bei Obsiegen des Arbeitnehmers im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses findet keine entsprechende Anwendung (entgegen ArbG Stuttgart, 31.07.2003 - 28 Ca 1041/03).Entgegen der Auffassung des Klägers und des Arbeitsgerichts Stuttgart (Arbeitsgericht Stuttgart, 31.07.2003 - 28 Ca 1041/03) besteht auch kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung in verringertem Umfang entsprechend der Rechtsprechung des BAG zum Weiterbeschäftigungsanspruch nach einem obsiegenden Urteil in erster Instanz im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses (BAG, 27.02.1985 GS 1/84).
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus ArbG Solingen, 03.12.2015 - 3 Ca 1425/15
Entgegen der Auffassung des Klägers und des Arbeitsgerichts Stuttgart (Arbeitsgericht Stuttgart, 31.07.2003 - 28 Ca 1041/03) besteht auch kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung in verringertem Umfang entsprechend der Rechtsprechung des BAG zum Weiterbeschäftigungsanspruch nach einem obsiegenden Urteil in erster Instanz im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses (BAG, 27.02.1985 GS 1/84). - BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09
Elternteilzeit - Leitungsposition - entgegenstehende dringende betriebliche …
Auszug aus ArbG Solingen, 03.12.2015 - 3 Ca 1425/15
Die entgegenstehenden betrieblichen Interessen müssen zwingende Hindernisse für die beantragte Verkürzung der Arbeitszeit sein (vgl. BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09). - BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 535/11
Elternteilzeit - Bestimmtheit des Verringerungsangebots
Auszug aus ArbG Solingen, 03.12.2015 - 3 Ca 1425/15
Daher ist auch eine Leistungsklage erforderlich (Vgl. etwa BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 535/11).
- ArbG Solingen, 05.01.2016 - 3 Ga 20/15
Teilzeitbeschäftigung, Elternzeit, Verfügungsanspruch, Verfügungsgrund
Im Hauptsacheverfahren beim ArbG Solingen (3 Ca 1425/15) hat das Gericht mit Urteil vom 03.12.2015 die Verfügungsbeklagte verurteilt, dem Teilzeitbeschäftigungsantrag zuzustimmen; der Beschäftigungsantrag im Umfang von 30 Stunden ist hingegen abgewiesen worden.